KLAGE GEGEN CORONA-VERORDNUNG (Saarland)
Da kommt was voran! Und diesmal hat sich die Mühe definitiv gelohnt! Es lohnt also, sich für sich und alle Tätowierer einzusetzen! Tattoo- und Piercing-Studios im Saarland dürfen ab sofort wieder öffnen – von hier aus ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann es in München wieder losgehen kann? Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes fiel heute am Montag. Die aktuelle Rechtsverordnung für diese zwei so genannten „körpernahen Dienstleistungen“ wurden außer Kraft gesetzt. Genauso wie in München und in weiteren Teilen Bayerns haben mehrere Inhaber von Tattoo- und Piercing-Studios im Eilverfahren gegen eine Schließung geklagt.
Das Hauptargument: Frisöre sind von der Verordnung nicht betroffen, sie dürfen offen haben. Was an sich schon etwas seltsam ist. Laut Gericht verstoße diese Verordnung daher gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Genauso wie wir das vermutet und erwähnt haben. Außerdem lasse sich nach den Angaben des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsgeschehen keine Relevanz von Tattoo-Studios für die Weiterverbreitung des Corona-Virus entnehmen. Und das sehen wir genauso. Wann die Entscheidung für München und damit für Bayern kommt ist noch nicht klar – wir hoffen bald.