Nun dürfen alle Fitness-Studios im Freistaat wieder für Personal Training öffnen. Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern hat die vollständige Schließung von Fitness-Studios aufgehoben. Ein Betriebsverbot – und wie wir das bereits erwähnt haben: Verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – ist also klare Diskriminierung, sagen auch die Richter. Die bayerische Corona-Verordnung wurde also für Fitness-Studios bereits außer Vollzug gesetzt. So weit so gut – und wir hoffen wirklich, dass nun auch Tattoo-Studios folgen, damit viele der Klagen sich jetzt auch für unsere Branche durchsetzen. Denn Betreiber von Tattoo-Studios sind ebenso ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt. Punkt.
…oder wie lang bleibt das noch alles offen?