Das Bild der Justitia ist jedem von Statuen, Skulpturen und Bildern aus Gerichtsgebäuden bekannt, ebenso wie die Attribute mit denen sie meist dargestellt wird: Augenbinde, Waage und Schwert. Allerdings ist die Figur der Justitia etwas komplexer und hat sich auch im Laufe der Geschichte verändert und den unterschiedlichen Auffassungen von Recht und Gerechtigkeit angepasst.
Zunächst war die römische Göttin Justitia mit der griechischen Göttin Themis assoziiert, die die göttliche Ordnung symbolisiert, erst später wurde sie eher im Sinne der ebenfalls griechischen Göttin Dike angesehen, die für die strafende, richtende Gerechtigkeit steht. Die sprichwörtliche Blindheit der Göttin findet sich erst ab dem ausgehenden Mittelalter. Sie soll symbolisieren, dass die Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person waltet.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Darstellung der Waage hat ebenfalls Symbolgehalt: meist steht sie wie schon in frühesten antiken Darstellungen waagrecht und zeigt damit an, dass Pro und Contra in einem Streitfall gleichermaßen berücksichtigt werden. Als sich später der Rechtsgrundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« durchsetzte, kam dies in Abbildungen von Justitia dadurch zum Ausdruck, dass die Waage sich nach einer Seite neigte. Das Schwert der Gerechtigkeitsgöttin versinnbildlicht, dass Recht und Gesetz im Sinne des Strafrechts mit der notwendigen Härte umgesetzt wird, doch manchmal hält Justitia statt eines Schwerts einen Ölzweig in der Hand; dies zeigt die zivilrechtliche Justitia, die ausgleichen und Rechtsfrieden schaffen will.